Neuer Podcast: Die AWO-Affäre Wie ein Sozialverband zum Kriminalfall wurde

Die AWO-Affäre ist der größte Bereicherungsskandal eines Wohlfahrtsverbandes in Deutschland in den letzten Jahren. Es geht um den Verdacht des Machtmissbrauchs und krimineller Machenschaften. Aber welche Folgen hatten die Enthüllungen seit 2019? Das hören Sie im neuen AWO-Podcast des hr.

Das Logo der AWO
Das Logo der AWO Bild © picture-alliance/dpa
  • Link kopiert!

Bereits drei Jahre vor Hessen nahm in Mecklenburg-Vorpommern die dortige AWO-Affäre ihren Lauf. Der Landesrechnungshof hatte 2016 die Wohlfahrtsverbände hart geprüft und war auf finanzielle Ungereimtheiten gestoßen. Im Zuge der Affäre kam beispielsweise heraus, dass der Geschäftsführer des AWO-Kreisverbandes Müritz, wie ein Gericht später feststellte, dem Verein mit seinem überhöhten Gehalt einen Schaden von einer Million Euro verursacht hatte.

Weitere Informationen

Podcast: Die AWO-Affäre

"Die AWO-Affäre: Wir ein Sozialverband zum Kriminalfall wurde"
Zu hören in der ARD-Audiothek und überall dort, wo es Podcasts gibt – und auf hr-iNFO am Mittwoch (15.2.) um 20.35 Uhr

Ende der weiteren Informationen

Mit in die Affäre reingezogen wurde die Landesregierung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Wegen der engen Verbindungen der AWO-Akteure zur SPD. Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) versprach als Konsequenz mehr Transparenz: "In einer Transparenzdatenbank sollen all diejenigen, die Landesmittel ab 25.000 Euro bekommen, verpflichtet sein, ihre Werte, ihre Arbeitsweisen, ihre Anzahl von Mitarbeitern offenzulegen.“

Die Wohlfahrtsverbände müssen sich in die Karten schauen lassen

Die Wohlfahrtsverbände müssen seither in Mecklenburg-Vorpommern ihre Kerndaten in der Datenbank veröffentlichen. Zuwendungen von Kommunen und dem Land müssen sie verpflichtend angeben. Nicht verpflichtet sind sie allerdings, "personenbezogene Daten“ wie die Gehälter ihrer Geschäftsführer anzugeben. Deswegen lassen sich dort auch keine Angaben zu Vergütungen finden. Doch immerhin, ein Stück weit müssen sich die Wohlfahrtsverbände in die Karten schauen lassen.

Zitat
Öffentliche Mittel brauchen öffentliche Kontrolle. Zitat von Walter Wallmann, Präsident des hessischen Rechnungshofes
Zitat Ende

Auch in Hessen plant die Landesregierung eine entsprechende Transparenzdatenbank. Das hessische Sozialministerium erklärt auf hr-Anfrage schriftlich: "Kernelement der öffentlich zugänglichen Datenbank soll sein, dass darin die im Bereich sozialer Arbeit tätigen und öffentliche Zuwendungen erhaltenden Institutionen selbst Informationen zu ihren Organisations- und Finanzierungsstrukturen und Aktivitäten einpflegen können.“ Es soll also eine öffentliche Datenbank geben, mehr will der Grüne Minister Kai Klose dreieinhalb Jahre nach Beginn der AWO Affäre noch nicht mitteilen.

In Hessen fehlen für eine Kontrolle noch die Mittel

Und was können die Landesrechnungshöfe tun? Sie sind dafür da, die korrekte Verwendung von Steuergeldern zu prüfen. In Mecklenburg-Vorpommern hatten die staatlichen Prüfer die AWO-Affäre ins Rollen gebracht. In Hessen fehlen hierfür noch die Voraussetzungen, sagt Walter Wallmann, er ist der Präsident des hessischen Rechnungshofes: "Öffentliche Mittel brauchen öffentliche Kontrolle. Das ist eine alte Rechnungshof-Forderung. Ich glaube, wir müssen sehen, dass wir in einem ersten Schritt die Prüfungsrechte, und zwar unzweideutig, eingeräumt bekommen. Hier sind vor allem die Kommunen gefragt, wo es um kommunale Beteiligungen oder Zuwendungen geht, aber auf Landesebene eben auch der Gesetzgeber."

Bei der Kontrolle der Wohlfahrtsverbände bleibt noch eine Menge zu tun. Und auch die strafrechtliche Aufarbeitung braucht Zeit. Der Geschäftsführer der AWO-Müritz wurde 2021 zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Bislang musste er sie nicht antreten. Er hat gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Und in Hessen ist noch kein großer Betrugsfall der AWO-Affäre vor einem Strafgericht gelandet.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO "Aktuell", 15.02.2023, 6 bis 9 Uhr

Ende der weiteren Informationen

Quelle: hr-iNFO/kat