Änderungen in 2023 Erbschaft: Wie viel bleibt für wen steuerfrei?
Die Erbschaftssteuer wird seit Beginn des Jahres neu berechnet. Was genau bedeutet das für Erben? Welche Freibeträge gibt es und wie hoch ist der Steuersatz? Ein Überblick.
Auf eine Reform der Erbschafts- oder Schenkungssteuer haben sich die drei Koalitionspartner in Berlin nicht verständigen können, sagt der Präsident der Steuerberaterkammer Hessen, Hartmut Ruppricht: "Wir haben einfach nur höhere Bewertungsgrundlagen für Immobilien bekommen." Die haben es aber durchaus in sich, denn die Immobilienpreise sind in den vergangenen zehn Jahren gewaltig gestiegen in Hessen. Im Erbfall sind diese hohen Preise jetzt mitunter ein Problem, weil die steuerlichen Freibeträge seit 2009 nicht angehoben wurden.
Christian Steger, Steuerberater und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst und Young mit einem Beispiel: "Man stelle sich vor, man hat in einem Ballungsraum, der an diesen Wertsteigerungen teilgenommen hat, ein Einfamilienhaus. Wenn man das auf ein Kind oder den Ehegatten vererbt, sind die Freibeträge beim Kind 400.000 oder beim Ehegatten 500.000. Da kommt man sehr schnell in eine Steuerpflicht rein, weil die Immobilienwerte für Einfamilienhäuser sehr schnell diese Beträge überschreiten werden."
Immobilien werden seit Jahresbeginn höher bewertet
Vererbt ein Elternteil zum Beispiel ein Haus an seine beiden Kinder, dann sind zweimal 400.000 Euro steuerfrei. Liegt der Wert der Immobilie bei 950.000 Euro, würde jedes Kind die 75.000 Euro versteuern müssen, die über den Freibetrag hinausgehen. Das wären jeweils 5.250 Euro. "Wir gehen davon aus, dass das Erben oder die Werte, die der Erbschaftssteuer zugrunde gelegt werden können, so zwischen - je nach Lage - 15 bis 30 Prozent, in Extremfällen auch deutlich höher steigen werden", sagt Steuerberater Hartmut Rupprich.
Das heißt, Immobilien werden seit Jahresbeginn höher bewertet und damit fallen auch höhere Steuern an. Beim Erbe komme es allerdings auf den Einzelfall an, sagt Christian Steger von Ernst und Young: "Beispielsweise der Ehegatte oder die Kinder erben das Familienheim und wohnen dann weiter darin. Dann gibt es da noch mal eine Steuerbefreiung, auch unabhängig vom Wert." Vorausgesetzt, die Erben wohnen mindestens zehn weitere Jahre in der Immobilie.
Freibeträge nutzen
Bei Mehrfamilienhäusern schlagen die neuen Steuerregeln noch mehr zu Buche. Gebäude werden jetzt im Schnitt nicht mehr 70, sondern 80 Jahre genutzt, sagt der Staat. Deshalb kommt auch mehr Geld in die Kasse. Und das muss im Erbfall auch höher versteuert werden. "Hier hat der Gesetzgeber auch unterstellt, dass die Bewirtschaftungskosten, das also, was ich jährlich für ein Haus aufwenden muss, pauschaliert werden und deutlich niedriger werden", sagt Hartmut Ruppricht. "Und der Wert des Grund und Bodens, der abgezogen wird im Ertragswertverfahren, ist niedriger geworden. Also hier kommt es definitiv zu einer erhöhten Versteuerung eines Ertragswertes."
Wer im Erbfall Steuern sparen will, sollte die Freibeträge nutzen, sagt Steuerberater Christian Steger von Ernst und Young: "Die Freibeträge stehen mir ja alle zehn Jahre zur Verfügung, also die laden sich wieder auf. Und wenn Sie sich das vorstellen - sagen wir mal Ehegatten mit zwei Kindern, das Vermögen ist halbwegs zwischen den Ehegatten gleichmäßig verteilt, dann können die Ehegatten jeder zweimal 400.000 steuerfrei übertragen." Und das alle zehn Jahre. Da kann schon ein größerer Betrag zusammenkommen, der steuerfrei bleibt.
Erbe kann auch über Nießbrauch geregelt werden
Das Erbe kann vorab auch über den sogenannten Nießbrauch geregelt werden. Das heißt, die Kinder werden schon zu lebzeiten Eigentümer des Hauses, das die Eltern aber weiter bis zu ihrem Tod nutzen werden. Der Nießbrauch, sagt Steuerberater Hartmut Ruppricht, "mindert den Wert, der dann der Schenkungsteuer unterliegt. Das sind aber Fragen, die so tief in die steuerliche Beratung hineingehen, dass es doch wirklich ein Einzelgespräch braucht." Im Zweifel sind Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare die richtigen Ansprechpartner.
Sendung: hr-iNFO "Der Tag", 10.1.2023, 19:05 Uhr
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